Seit dem neuen Tierarzneimittelgesetz (28.01.2022) ist mir die Anwendung von Blutegeln leider nur noch eingeschränkt möglich. Liegt eine Verordnung des behandelnden Tierarztes und eine tierärztliche Behandlungsanweisung für den betreffenden Fall vor, darf ich die Behandlung übernehmen.

Forschungen haben ergeben, dass die Wirkung der Blutegelbehandlung blutgerinnungshemmend, lymphstrombeschleunigend, gefäßkrampflösend, entzündungshemmend, abwehrstärkend und schmerzstillend ist.
Mögliche Anwendungsgebiete in der Tierheilkunde sind z.B.:
- Arthrosen / Arthritis
- Bandscheibenprobleme
- Durchblutungsstörungen
- Sehnenschäden
- Hufrehe
- Verstauchungen/Zerrungen
- Blutergüsse
- Wundheilungsstörungen
u.v.m.